Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

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Zum 01.08.2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber bezweckt hiermit unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und möchte somit die Recyclingquote weiter erhöhen.
Für Sie als Abfallerzeuger ergeben sich hieraus erweiterte Getrenntsammlungs, sowie Dokumentationspflichten, welche Sie auf verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen haben.

Gerne steht Ihnen recycons bei der Optimierung Ihres Entsorgungskonzepts zur Erfüllung aller Vorschriften gemäß der GewAbfV zur Verfügung. Hierzu biete ich Ihnen ebenfalls die Erstellung einer gesetzeskonformen Dokumentationsmappe Ihrer Getrennthaltung an.


Getrennthaltungspflicht von gewerblichen Siedlungsabfällen:

1. Papier-Pappe-Kartonage

2. Kunststoffe

3. Metalle

4. Holz

5. Glas

6. Bioabfälle

7. Textilien

Getrennthaltungspflicht von
Bau- und Abbruchabfällen:

1. Kunststoffe

2. Glas

3. Metalle

4. Holz

5. Bitumengemische

6. Dämmmaterial

7. Baustoffe auf Gipsbasis

8. Beton

9. Ziegel

10. Fliesen & Keramik

Inwieweit für Ihre Anfallstelle(n) noch Potential zur Verbesserung besteht oder für Sie auch Ausnahmeregelungen anwendbar sind, können Sie am besten bei einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch mit mir abklären.

Gerne stehe ich Ihnen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 251 251 0 jederzeit zur Verfügung.